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Die Kostenübernahme für einen Umzug ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Umzug, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Arbeitsverpflichtung in einen anderen Standort versetzt wird. Dies ist gemäß § 1 des Umzugskostengesetzes (UmzKostG) der Fall. Der Arbeitgeber kann jedoch auch eine Übernahme von Kosten für die Unterkunft und Lebenshaltung in Betracht ziehen. Wenn Sie sich in einem spezifischen Fall befinden, empfehle ich, sich an den zuständigen Arbeitgeber oder an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Rechte
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